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Ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung

Zu den ambulanten Leistungen der privaten Krankenversicherung zählen alle Leistungen, die sich vereinfacht gesagt, darauf begründen, dass der in der Privatversicherte, diese in Anspruch nehmen und im Anschluss wieder nach Hause zurückkehren kann.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:23 Uhr
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Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt dabei fest, wie viel die Therapien im Einzelnen Kosten dürfen. Generell sehen die Leistungskataloge der Privaten Versicherer eine Erstattung bis zum Höchstsatz der GOÄ vor, der meist auch nur den Privatpatienten in Rechnung gestellt werden kann. In speziellen Fällen erstatten einige Private Versicherungsunternehmen auch darüber hinaus gehende Kosten, beispielsweise bei Behandlungen durch Spezialisten in Privatkliniken. Nur wenige der Privatversicherer leisten nur bis zum Regelsatz, der dem Satz entspricht, den die gesetzliche Krankenversicherung seinen Mitgliedern erstattet.

Die Höhe, Art und Umfang der Leistungen der privaten Krankenversicherer richten sich immer speziell nach den einzelnen Tarifangeboten der Versicherungsunternehmen. Bestimmte Behandlungen gehören jedoch fast immer zum Leistungskatalog der Privaten Krankenversicherung.

Die ärztliche Behandlung

So werden in der Regel und je nach Vereinbarung über das Tarifwerk und die Allgemeinen Versicherungsbedingung Kosten für Behandlungen und Therapien durch niedergelassene Ärzte, Heilpraktiker, Homöopathen und weitere Heiler oder Psychotherapeuten erstattet. Dabei ist es meist unerheblich, ob die Behandlung oder Therapie in einer entsprechenden Einrichtung, wie beispielsweise einer Praxis oder als Hausbesuch durchgeführt wird. Eine Zuzahlungspflicht für die Versicherten der Privaten Krankenversicherung besteht nicht, es wird somit keine Praxisgebühr fällig. Der Versicherte der Privaten Krankenversicherung genießt natürlich die freie Arztwahl.

Schutzimpfungen

Die Privaten Krankenversicherer decken über ihr allgemeines Tarifwerk die Kostenübernahme für zahlreiche Impfungen ab. Schon im eigenen Interesse, da die Kosten für diese präventive Maßnahme zur Verhinderung von Krankheiten sehr viel geringer ausfallen, als die Versorgung eines erkrankten Versicherten. Allgemeine Impfungen gegen Grippeviren, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung und weitere, werden in der Regel also von allen privaten Anbietern der Krankenversicherung übernommen. Nur bei speziellen Impfungen, die beispielsweise beim Aufenthalt im Ausland empfohlen werden oder notwendig sind, gilt es Tarifunterlagen genau zu prüfen, gegebenenfalls sind diese von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Vorsorgeuntersuchungen

Während die Schutzimpfungen Krankheiten verhindern sollen -um Kosten zu sparen-, dienen die Vorsorgeuntersuchungen dazu mögliche Krankheiten so rechtzeitig zu erkennen, dass diese in einem frühzeitigen Stadium behandelt werden können. Neben dem offensichtlichen Nutzen für die Versicherten auf höhere Heilungschancen und optimalen Heilungsverlauf, liegt auch hier der Fokus der privaten Versicherungsunternehmen einem höheren Kostenaufwand entgegenzuwirken. So erstatten fast ausnahmslos alle Privaten Krankenversicherer die Kosten für allgemeine Vorsorgeuntersuchungen –unabhängig vom Alter- und einige leisten darüber hinaus für spezielle Untersuchungen in entsprechenden Diagnosezentren.

Heilmittel

Die ärztliche Verschreibung von Heilmitteln soll dazu beitragen Krankheiten zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhindern oder bereits bestehende Krankheitsbeschwerden zu verhindern.  Heilmittel sind meist physikalische Anwendungen oder Therapien, wie Krankengymnastik, Physio- und Ergotherapie, Massagen, Bäder, Reizstrom, Lichttherapie und Sprach- oder Stimmübungstherapien.

Für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln bieten die Tarife der Privaten Krankenversicherer eine Vielzahl von Kombinationsmöglichkeiten von Art, Höhe und Umfang der Erstattung. Die genauen Leistungskriterien können so nur dem vorliegenden Versicherungsantrag entnommen werden.

Hilfsmittel

Hilfsmitten dienen dem Ausgleich bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Zu Hilfsmitteln zählen Seh- und Hörhilfen, Rollstühle, Prothesen, Orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Orientierungs-, Mobilitäts- oder Lesehilfen, Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte oder beispielweise auch Überwachungsgeräte für Epileptiker.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Unterschied im Wesentlichen darin, welche Hilfsmittel im tariflichen Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung als erstattungsfähig vorgesehen sind. Wie bei den Heilmitteln können die speziellen Leistungskriterien nur dem vorliegenden Versicherungsantrag entnommen werden.

Krankentransporte

Eine Erstattung der Kosten für ambulante Krankentransport, also Transporte des privat Versicherten zum oder vom Arzt, sind in Regel in den gängigen Tarifen der privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Speziell bei chronisch Kranken, deren Kosten für Transporte ein über das gewöhnliche Maß hinaus gehenden Posten einnehmen, schauen die privaten Krankenversicherer jedoch schon vor Vertragsabschluss genau auf die zu erwartenden Aufwendungen. Genaue Informationen zu diesem Leistungspunkt der Privaten Krankenversicherung unterliegen dem jeweilig tariflichen Vertragswerk.

Psychotherapie

Die Übernahme der Kosten für Psychotherapien in der privaten Krankenversicherung hängen hier in hohem Maße vom jeweilig geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Die Psychotherapie als ambulante Heilbehandlung wird häufig durch bestimmte Leistungsbegrenzungen eingeschränkt, beispielsweise auf 20 bis 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr. Einige Private Krankenversicherer nehmen keine Sitzungsbegrenzungen vor, machen aber die Übernahme der Kosten von einer Kostenübernahmeerklärung abhängig, die vor der Behandlung bei der privaten Krankenversicherung eingeholt werden muss. Die Psychotherapie sollte nicht nur auf einen „Arzt“ beschränkt sein, sondern zumindest im Delegationsverfahren auch von einem Diplom-Psychologen vorgenommen werden können.