Beiträge in der Privaten Krankenversicherung
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Beiträge in der Privaten Krankenversicherung
Beiträge in der Privaten KrankenversicherungWährend die gesetzliche Krankenversicherung seine Beiträge nach dem Solidarprinzip erhebt, werden die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip festgesetzt.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:59 Uhr
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Das heißt die Beiträge werden so bemessen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Versicherte mit einem höheren Risiko, beispielsweise chronisch Kranke zahlen einen Aufschlag, da der private Krankenversicherer, der gewinnorientiert wirtschaften möchte, in seiner Kalkulation berücksichtigt, dass die Leistungserwartung (Risikoübernahme) und die Gegenleistung (Summe der Beitragsleistungen) möglichst gleichwertig sind. Im Idealfall aus Sicht der Privaten Krankenversicherer dass die Beitragsleistung die Leistungen an den Versicherten übersteigen, also ein Gewinn aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu erwarten ist. Maßgeblich für die Höhe der Beiträge ist also die Einschätzung des Risikos, abhängig vom Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand der versicherten Person. Hinzu kommt der gewünscht Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung.
Der Beitrag spaltet sich in den Risikoanteil, welcher der Deckung der laufenden Krankheitskosten des Versicherten abdeckt –dieser bildet den größten Anteil- und dem Sparanteil, welcher dem Aufbau einer Altersrückstellung dient. Dieser sorgt dafür dass die Beiträge in Anpassung des wachsenden Risikos für Gesundheitsstörungen im Alter nicht übermäßig erhöht werden müssen. Ein geringer Kostenanteil deckt die Kosten der allgemeinen Verwaltung und der Abschlusskosten des Vertrages der privaten Krankenversicherung.
Erfolgt die Beitragsfestsetzung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren, arbeitet die Private Krankenkenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Bei dieser Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialleistungen werden für jeden Versicherten der privaten Krankenversicherung vom Versicherer Rücklagen angespart, mit der die später fällig werdenden Leistungen für etwaige Krankheitskosten gedeckt werden. Die Rücklagen werden aus Beitragsteilen der Versicherten und den darauf anfallenden Zinsen gebildet. Jede Generation bringt so die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz auf.Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche sind durch das Deckungskapital des privaten Krankenversicherungsunternehmen sichergestellt.
Der Beitrag spaltet sich in den Risikoanteil, welcher der Deckung der laufenden Krankheitskosten des Versicherten abdeckt –dieser bildet den größten Anteil- und dem Sparanteil, welcher dem Aufbau einer Altersrückstellung dient. Dieser sorgt dafür dass die Beiträge in Anpassung des wachsenden Risikos für Gesundheitsstörungen im Alter nicht übermäßig erhöht werden müssen. Ein geringer Kostenanteil deckt die Kosten der allgemeinen Verwaltung und der Abschlusskosten des Vertrages der privaten Krankenversicherung.
Erfolgt die Beitragsfestsetzung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Umlageverfahren, arbeitet die Private Krankenkenversicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren. Bei dieser Möglichkeit zur Finanzierung von Sozialleistungen werden für jeden Versicherten der privaten Krankenversicherung vom Versicherer Rücklagen angespart, mit der die später fällig werdenden Leistungen für etwaige Krankheitskosten gedeckt werden. Die Rücklagen werden aus Beitragsteilen der Versicherten und den darauf anfallenden Zinsen gebildet. Jede Generation bringt so die Mittel für den eigenen Versicherungsschutz auf.Alle laufenden und zukünftigen Ansprüche sind durch das Deckungskapital des privaten Krankenversicherungsunternehmen sichergestellt.