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Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung

Krankenkassenbeiträge fallen nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze an.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:32 Uhr
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Die Höhe der Krankenkassenbeiträge hängt also von der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens des Mitgliedes ab. Steigt das Einkommen des Versicherten, steigen seine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, das heißt bis zu der Höhe des Einkommens, für das Beiträge zu den einzelnen gesetzlichen Sozialversicherungen, und damit auch zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten sind. Die Beitragsbemessungsgrenze wird zum 01.01. jeden neuen Kalenderjahres neu bestimmt. Wer also darüber hinaus mehr verdient, muss für diesen Anteil keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegende Einkommen ist somit beitragsfrei. Ein anderer üblicher Name für die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV ist die „Versicherungspflichtgrenze“.