Brille und Kontaktlinsen Zusatzversicherung
Anzeigen
Krankenversicherung
> Private Krankenzusatzversicherung
> Brille und Kontaktlinsen Zusatzversicherung
Brille und Kontaktlinsen Zusatzversicherung
Brille und Kontaktlinsen ZusatzversicherungDie Notwendigkeit für eine Zusatzversicherung für Brille und Kontaktlinsen ist an die Bedürfnisse des gesetzlich Krankenversicherten gebunden.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:54 Uhr
Autor:
Die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung sehen Kostenerstattungen für „Hilfsmittel“ ebenfalls grundsätzlich vor. Nach den gesetzlichen Bestimmungen und Paragraphen des Sozialgesetzbuches müssen die gesetzlichen Krankenkassen –wie bei all ihren Leistungen- das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten und dürfen nur eine ausreichende Versorgung und keine Komfortleistungen gewähren. Bei einem Optiker kann sich der gesetzlich Krankenversicherte anhand der Unterschiede zwischen den von der Kasse getragenen, so genannten „Kassenmodellen“ und den Komfortleistungen ein Bild von der Notwendigkeit einer Zusatzversicherung in diesem Bereich für seine persönlichen Bedürfnisse machen.
Versicherungen für die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit Sehhilfen -sei es nun eine Brille oder Kontaktlinsen- im Rahmen einer Privaten Krankenzusatzversicherung werden meist mit der Krankenzusatzversicherung für alternative Heilmethoden oder Heilpraktiker gekoppelt angeboten. Ein guter Tarif sollte mindestens 50 Prozent der entstehenden Kosten bei jeder Veränderung der Sehschärfe unabhängig von der Dioptrie mit einem Höchstbetrag von mindestens 200 Euro abdecken. Eine Eigenanteil bleibt allerdings auch hier oft für den Versicherten zu zahlen.
Versicherungen für die Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit Sehhilfen -sei es nun eine Brille oder Kontaktlinsen- im Rahmen einer Privaten Krankenzusatzversicherung werden meist mit der Krankenzusatzversicherung für alternative Heilmethoden oder Heilpraktiker gekoppelt angeboten. Ein guter Tarif sollte mindestens 50 Prozent der entstehenden Kosten bei jeder Veränderung der Sehschärfe unabhängig von der Dioptrie mit einem Höchstbetrag von mindestens 200 Euro abdecken. Eine Eigenanteil bleibt allerdings auch hier oft für den Versicherten zu zahlen.