Die Soziotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
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Die Soziotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Soziotherapie ist dann von Nöten, wenn der Patient unter so schweren psychischen Störungen leidet, dass er selbständig nicht in der Lage ist medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:37 Uhr
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Dazu können schwerste Depressionen oder wahnhafte Störungen gehören. Leidet ein Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung unter einer dieser extremen Formen der psychologischen Erkrankungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Soziotherapie.
In der Soziotherapie lernt der psychisch erkrankte Versicherte unter Anleitung von Sozialtherapeuten die ärztlich verordneten Behandlungen wahrzunehmen und nach Beendigung der Soziotherapie selbständig fortzusetzen. Die Dauer für eine Soziotherapie ist auf eine Anzahl von 120 Stunden innerhalb 3 Jahre beschränkt und wird nur in dem Fall gewährt, wenn sich ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt.
Die Soziotherapie wird häufig auch im allgemeinen Sprachgebrauch als Sozialtherapie oder betreutes Wohnen bezeichnet.
In der Soziotherapie lernt der psychisch erkrankte Versicherte unter Anleitung von Sozialtherapeuten die ärztlich verordneten Behandlungen wahrzunehmen und nach Beendigung der Soziotherapie selbständig fortzusetzen. Die Dauer für eine Soziotherapie ist auf eine Anzahl von 120 Stunden innerhalb 3 Jahre beschränkt und wird nur in dem Fall gewährt, wenn sich ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus vermeiden oder verkürzen lässt.
Die Soziotherapie wird häufig auch im allgemeinen Sprachgebrauch als Sozialtherapie oder betreutes Wohnen bezeichnet.