Empfängnisverhütung
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Empfängnisverhütung
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für seine Versicherten eine beispielhafte ärztliche Beratung und Aufklärung zum Thema Schwangerschaft vor.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:05 Uhr
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Hierbei kann es sich sowohl um die Verhütung als auch um die Herbeiführung einer Schwangerschaft handeln. Der Gesetzgeber als Urheber der Maßnahme und die gesetzlichen Krankenkassen als ausführendes Organ möchten so unerwünschten Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland vorbeugen. Die ärztliche Beratung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet alle medizinisch notwendigen Untersuchungen und die Verordnungen rezeptpflichtiger Verhütungsmittel, wie beispielsweise der Anti-Baby-Pille oder der Spirale. Die Kosten für die Verhütungsmittel selbst müssen dann allerdings von den versicherten Frauen bzw. deren Familie selbst getragen werden. Nur Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr erhalten die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, wie Kondome sind in jedem Fall von den Versicherten selbst aufzubringen.
INFO: Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 werden alle bundesweit entstehenden Kosten für empfängnisverhütende Mittel, Schwangerschaftsabbrüche sowie für das Mutterschaftsgeld nicht mehr aus der Gesamtheit der Beiträge aller gesetzlich Krankenversicherten, sondern aus Steuergeldern bezahlt. Grund hierfür ist die Meinung vieler Gesundheitsexperten, dass diese Kosten versicherungsfremde Kosten darstellen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen fallen sollten. Pikant hierbei: Um die zusätzlichen Steuerausgaben zu decken, wurde die Tabaksteuer in diesem Zuge erhöht.
Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt jedoch alles beim Alten, da die Abwicklung der Kostenerstattung weiterhin über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt wird.
INFO: Im Zuge der Gesundheitsreform 2004 werden alle bundesweit entstehenden Kosten für empfängnisverhütende Mittel, Schwangerschaftsabbrüche sowie für das Mutterschaftsgeld nicht mehr aus der Gesamtheit der Beiträge aller gesetzlich Krankenversicherten, sondern aus Steuergeldern bezahlt. Grund hierfür ist die Meinung vieler Gesundheitsexperten, dass diese Kosten versicherungsfremde Kosten darstellen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen fallen sollten. Pikant hierbei: Um die zusätzlichen Steuerausgaben zu decken, wurde die Tabaksteuer in diesem Zuge erhöht.
Für die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt jedoch alles beim Alten, da die Abwicklung der Kostenerstattung weiterhin über die gesetzlichen Krankenkassen geregelt wird.