Früherkennungsuntersuchungen mit eingeschränkter Leistungspflicht
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Früherkennungsuntersuchungen mit eingeschränkter Leistungspflicht
Über die genannten und von den gesetzlichen Krankenkassen getragenen Vorsorgeuntersuchungen hinaus gibt es weitere zahlreiche Früherkennungsmaßnahmen.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:24 Uhr
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Eine Kostenübernahme der Krankenkassen wird nur dann gewährt, wenn Vorerkrankungen in diese Richtung bestehen oder ein dringender Verdacht einer Erkrankung besteht. Beispiele sind die Messungen der Knochendichte bei Verdacht auf Osteoporose oder Bestimmung des Augeninnendruckes zur Feststellung einer „Grünen Star“ Erkrankung.
Vorsicht! Nicht alle Früherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang eine Vorsorgeuntersuchung nur, wenn die frühere Erkennung und frühzeitige Behandlung Vorteile gegenüber einer Behandlung aufweist, die erst bei Erkennung von spezifischen Symptomen einsetzt. Maßgeblich ist dass die Therapie zuverlässig und als risikoarm eingestuft werden kann. Darüber hinaus muss eine deutlich effektive Behandlungsmethode zur Verfügung stehen, die sich lebensverlängernd auswirkt oder zumindest die Lebensqualität des Patienten erheblich verbessert.
Es ist in jedem Fall vor jeder Untersuchung ein ärztlicher Rat einzuholen, bei der die Früherkennungsmethoden erklärt und Risiken und Nutzen gegeneinander abgewogen werden.
Keine Zuzahlungen für Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Insofern es nicht zu weiteren Behandlungen kommt und nur die notwendigen und von der Krankenkasse erstattungsfähigen Untersuchungen kommt, braucht der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keine Zuzahlung in Form der Praxisgebühr zu entrichten. Bei weiterführenden Maßnahmen, die über den erstattungsfähigen Rahmen hinaus gehen, hat der behandelnde Arzt seinen Patienten darüber zu informieren. Dieser kann entsprechend entscheiden, die notwendige Untersuchung gegen Zahlung der Praxisgebühr sofort durchführen zu lassen oder sich zu einem späteren Zeitpunkt behandeln zu lassen.
Vorsicht! Nicht alle Früherkennungsuntersuchungen sind sinnvoll. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang eine Vorsorgeuntersuchung nur, wenn die frühere Erkennung und frühzeitige Behandlung Vorteile gegenüber einer Behandlung aufweist, die erst bei Erkennung von spezifischen Symptomen einsetzt. Maßgeblich ist dass die Therapie zuverlässig und als risikoarm eingestuft werden kann. Darüber hinaus muss eine deutlich effektive Behandlungsmethode zur Verfügung stehen, die sich lebensverlängernd auswirkt oder zumindest die Lebensqualität des Patienten erheblich verbessert.
Es ist in jedem Fall vor jeder Untersuchung ein ärztlicher Rat einzuholen, bei der die Früherkennungsmethoden erklärt und Risiken und Nutzen gegeneinander abgewogen werden.
Keine Zuzahlungen für Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung
Insofern es nicht zu weiteren Behandlungen kommt und nur die notwendigen und von der Krankenkasse erstattungsfähigen Untersuchungen kommt, braucht der Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keine Zuzahlung in Form der Praxisgebühr zu entrichten. Bei weiterführenden Maßnahmen, die über den erstattungsfähigen Rahmen hinaus gehen, hat der behandelnde Arzt seinen Patienten darüber zu informieren. Dieser kann entsprechend entscheiden, die notwendige Untersuchung gegen Zahlung der Praxisgebühr sofort durchführen zu lassen oder sich zu einem späteren Zeitpunkt behandeln zu lassen.