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Medizin & Heilung > Versandapotheken > Gesetzliche Grundlagen

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für Versandapotheken und Internetapotheken?

In Deutschland sind Versandapotheken, in den meisten Fällen Internatapotheken, recht neu. Die rechtliche Situation war z.T. recht lange ungeklärt, mittlerweile ist der rechtliche Rahmen aber klarer


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 15.08.2006, 14:34 Uhr
Autor: Administration account

Grundlage auch für Versandapotheken - das Apothekengesetz (ApoG)

Die gesetzlichen Bestimmungen für Versandapotheken und Internetapotheken gestalten sich vielschichtig - die Interpretationsmöglichkeiten schwanken teils erheblich. Grundlage für Versandapotheken ist zunächst - wie für Offizin-Apotheken auch - das Gesetz über das Apothekenwesen - Apothekengesetz (ApoG). Es nennt die Voraussetzungen zum Erhalt einer Betriebserlaubnis, regelt den Betrieb und befasst sich auch mit Ausnahmeregelungen.

Konkrete Voraussetzungen für den Medikamentenversand

Zum 1. Januar 2004 wurde §11 ApoG, der sich mit den anfallenden Rechtsgeschäften auseinandersetzt, ergänzt um die §§ 11a und 11b: Diese regeln den Betrieb von Versandapotheken.

  • Erstens wird zum Betrieb einer Versandapotheke in Deutschland die Zulassung als Offizin-Apotheke zwingend vorausgesetzt. Eine Internetapotheke z.B. dürfen also nur Apotheker betreiben, die auch eine "echte" Offizin-Apotheke betreiben.

  • Daneben schreibt §11a eine Versandfrist von zwei Tagen aus dem Inland vor.

  • Außerdem muß eine grundsätzliche Lieferbarkeit aller Medikamente im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes gewährleistet sein. Das heißt, Versandapotheken müssen das gleiche Sortiment zur Verfügung stellen wie Offizin-Apotheken.

  • Weiter wird in §11a ApoG die Einführung eines Qualitätssicherungssystems zwingend vorgeschrieben, welches zum Beispiel die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache und den Abschluss einer geeigneten Transportversicherung sicherstellen soll.

Gerade der Abschnitt zum Qualitätssicherungssystem lässt Versandapotheken jedoch einigen Spielraum und ist nur unzureichend vor Interpretationen geschützt. Zusätzlich unterliegen Versandapotheken noch dem Gesetz über Fernabsatzhandel, dem Arzneimittelgesetz, dem Heimittelwerbegesetz und der Apothekenbetriebsordnung, die zu diesem Zweck entsprechend geändert wurden. Es gibt also eine Unmenge an Regelungen und Vorschriften.


Preisbindung für Medikamente 

Besonders interessant für Versandapotheken und Internetapotheken ist der Gesetzentwurf zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG), der unter anderem die Preisbindung für nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel aufhebt. Dadurch ist es gestattet, Medikamente auch mit Rabatten anzubieten, so dass das erste mal in Deutschland in diesem Bereich Wettbewerb entsteht.

Damit sind wir auch schon bei dem wesentlichen Vorteil von Versandapotheken - man kann eine ganze Menge Geld sparen. Bevor Sie bei dem billigsten Anbieter freudig bestellen, sollten Sie aber unser Tipps zum Arzneimittelsversand beachten.

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