Gesetzliche Krankenversicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II
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Gesetzliche Krankenversicherung für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Bezieher von Arbeitslosengeld II werden grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:14 Uhr
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Personen, die vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II mindestens 5 Jahre in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, können auch bei Bezug von Arbeitslosengeld II in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben. Voraussetzung hierfür ist das die private Krankenkasse annähernd das gleiche Leistungsspektrum bietet, wie der gesetzliche Krankenversicherer. Empfänger von Arbeitslosengeld II, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und bislang privat versichert waren, jetzt aber in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, gilt die Altersgrenze für den Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherung nicht.
Der Krankenversicherungsschutz für Empfänger von Arbeitslosengeld II umfasst auch bisherige Sozialhilfeempfänger, wenn diese arbeitsfähig sind oder erwerbsunfähig sind, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können oder zu erwarten ist, dass die Erwerbsunfähigkeit innerhalb von 6 Monaten beendet sein wird.
Der Krankenversicherungsschutz für Empfänger von Arbeitslosengeld II umfasst auch bisherige Sozialhilfeempfänger, wenn diese arbeitsfähig sind oder erwerbsunfähig sind, aber mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können oder zu erwarten ist, dass die Erwerbsunfähigkeit innerhalb von 6 Monaten beendet sein wird.