Gesetzliche Krankenversicherung für Familien
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Gesetzliche Krankenversicherung für Familien
Versicherungsschutz für die Familie
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:19 Uhr
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Ein wichtiger Ausdruck des Solidarsystems in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Familienversicherung.
Diese ist beitragsfrei und bewirkt, – anders als in der privaten Krankenversicherung – dass Familienmitglieder, also Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder des Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse automatisch mitversichert sind. Sie genießen den gleichen und vollen Versicherungsschutz wie die Person über die sie mitversichert sind. Und das ohne selbst Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Mit lediglich einer Ausnahme: Familienversicherte haben kein Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld stellt einen Ersatz für fehlendes Einkommen bei langer Krankheit dar, wenn die Lohnfortzahlung endet. Das Krankengeld erhält daher nur dasjenige Familienmitglied, welches von seinem Einkommen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Alle anderen Leistungen gelten für die gesamte mitversicherte Familie. Es gibt jedoch auch in der Familienversicherung bestimmte Einschränkungen:
Diese ist beitragsfrei und bewirkt, – anders als in der privaten Krankenversicherung – dass Familienmitglieder, also Ehegatten, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Kinder des Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse automatisch mitversichert sind. Sie genießen den gleichen und vollen Versicherungsschutz wie die Person über die sie mitversichert sind. Und das ohne selbst Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Mit lediglich einer Ausnahme: Familienversicherte haben kein Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld stellt einen Ersatz für fehlendes Einkommen bei langer Krankheit dar, wenn die Lohnfortzahlung endet. Das Krankengeld erhält daher nur dasjenige Familienmitglied, welches von seinem Einkommen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlt. Alle anderen Leistungen gelten für die gesamte mitversicherte Familie. Es gibt jedoch auch in der Familienversicherung bestimmte Einschränkungen:
- Der Wohnsitz der mitversicherten Angehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung muss in Deutschland liegen bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort des Angehörigen ist die Bundesrepublik.
- Sie dürfen, mit Ausnahme von Studenten oder Praktikanten nicht selbst krankenversicherungspflichtig oder von der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
- Die mitversicherten Angehörigen dürfen selbst keiner hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit nachgehen und kein Gesamteinkommen haben, das eine bestimmte Höhe überschreitet, die ähnlich wie die Beitragsbemessungsgrenze oder die Versicherungspflichtgrenze kalenderjährlich neu festgelegt wird.