Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
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Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Versicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich, wer an einer öffentlichen Hochschule studiert.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:08 Uhr
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Die Regelung gilt auch für ein Aufbau- oder Erweiterungsstudium oder während eines Urlaubs- oder Auslandssemesters. Bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres besteht die Versicherungspflicht. Ohne Altersbegrenzung können Studenten als Ehegatte eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung in der Familienversicherung mitversichert sein, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Für den Fall dass beide Ehepartner Studenten sind, genügt es wenn nur einer in der studentischen Krankenversicherung versichert ist. Der andere Ehepartner ist dann wieder automatisch über die Familienversicherung mitversichert.