Gesetzliche Leistungen und Sonderleistungen
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Gesetzliche Leistungen und Sonderleistungen
Die gesetzlichen Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, die im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches stehen, sind für alle gesetzlichen Krankenkassen binden.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 08.08.2008, 15:30 Uhr
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Die gesetzlichen Leistungen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, die im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches stehen, sind für alle gesetzlichen Krankenkassen binden. Die gesetzlichen Leistungen nehmen rund 90 Prozent aller Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Die restlichen 10 Prozent sind Sonderleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, d.h. diese Leistungen gehen über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus und sind Angebote der Krankenkassen an die gesetzlich Krankenversicherten. Die Mehrleistungen der Krankenkassen fallen in deren Satzungsbereiche und müssen dort schriftlich fixiert sein. Die Gesundheitsreform 2004 hat den gesetzlichen Krankenkassen bezüglich dieser Sonderleistungen mehr Handlungsfreiheit eingeräumt. Erst seitdem dürfen die gesetzlichen Krankenkassen beispielsweise gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mit sogenannten „Bonusprogrammen“ belohnen oder mit Privaten Krankenversicherungsunternehmen zusammenarbeiten, um ihren Versicherten Krankenzusatzversicherungen anbieten zu können.