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Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet auf der Grundlage des Solidarprinzips und des Risikostrukturausgleichs.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 30.07.2008, 13:31 Uhr
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Der Solidarausgleich als tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenkassen.

Die wesentlichen Punkte:

  • Die monatlichen Beiträge richten sich nach der Höhe des Arbeitsentgelts
  • Die Medizinische Versorgung ist für alle gleich
  • Die Beiträge richten sich nicht nach dem individuellen Risiko
  • Es gibt einen Risikoausgleich zwischen Kranken und Gesunden
  • Solidarausgleich zwischen Alten und Jungen
  • Familienmitglieder sind mitversichert
  • Die Versicherten haben eine lebenslange Mitgliedschaft

Der Risikostrukturausgleich sorgt für fairen Wettbewerb unter den verschiedenen Kassen. Das Ziel der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. den Krankenkassen als Träger der GKV besteht darin, die gesundheitliche Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Nicht im Erwirtschaften von Gewinnen. Trotzdem befinden sich die Krankenkassen untereinander im Wettbewerb und im Wettstreit um zu versichernde Mitglieder. Um zu verhindern, dass die Krankenkassen nicht einseitig darauf abzielen gesunde und junge Menschen mit einem hohen Einkommen und geringerem Risiko für Krankheitsanfälligkeit zu versichern, wurde der Risikostrukturausgleich geschaffen. Dieser regelt dass Versicherer, also gesetzliche Krankenkassen, die einen hohen Anteil an einkommensschwachen, älteren und kranken Mitgliedern, wirtschaftlich nicht benachteiligt werden.

Das funktioniert so: Alle gesetzlichen Krankenversicherer zahlen jährlich denselben Prozentsatz ihrer Beitragseinahmen in einen gemeinsamen „Pool“ ein. Der Beitragsbedarf jeder einzelnen Kasse wird anhand von Alter, Geschlecht und Einkommen der Versicherten, Zahl der beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen, Fällen von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und Krankengeldansprüchen ermittelt. Denjenigen gesetzlichen Krankenkassen, deren Beitragsbedarf die tatsächlichen Einnahmen übersteigt wird aus diesem „Pool“ Geld gutgeschrieben. Ergänzt wird der Risikostrukturausgleich durch einen weiteren „Risikopool“, aus dem alle Krankenkassen 60 Prozent der Aufwendungen für ihre Versicherten, deren jährliche Behandlungskosten 20.000 Euro übersteigen, an die gesetzlich Krankenversicherten auszahlen.