Heil- und Kostenplan

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Heil- und Kostenplan

Durch den behandelnden Zahnarzt für vor dem Beginn der Zahnersatzbehandlung kostenfrei ein sogenannter Heil- und Kostenplan erstellt.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:00 Uhr
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Dieser ist Voraussetzung für eine Bezuschussung der Zahnersatzbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Aus dem Heil- und Kostenplan muss der Befund, die Regelversorgung, die tatsächlich geplante Versorgung, und die Art des Zahnersatzes, der Umfang und die gesamten Kosten hervorgehen. Im Heil- und Kostenplan müssen die Kosten für die zahnärztliche Behandlung und die Kosten für die zahntechnische Herstellung des Zahnersatzes unter Berücksichtigung der Regelversorgung getrennt ausgewiesen werden. So wird gewährleistet, dass dem Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung transparent alle zu erwartenden Kosten mitgeteilt werden und das Verhältnis zwischen zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen ersichtlich ist.

TIPP: Im Heil- und Kostenplan sollten alle geplanten Maßnahmen und für jede Maßnahme die komplett veranschlagten Kosten detailliert aufgelistet sein. Beispielsweise müssen auch Ort und Land in dem der Zahnersatz gegebenenfalls hergestellt wurde, ersichtlich sein. Auf diese Weise soll Abrechnungsmanipulationen zu Lasten der Versicherten und der gesetzlichen Krankenkassen vorgebeugt werden.

Dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht auf den von einem Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan angewiesen, es steht ihm frei sich zum Zweck der Kostenübernahme durch seine Krankenkasse von weiteren Zahnärzten beraten und sich weitere Heil- und Kostenpläne erstellen zu lassen.

Wird von dem Versicherten ein Heil- und Kostenplan bei seiner gesetzlichen Krankenkasse eingereicht, wird dieser vor Beginn der Behandlung sorgfältig geprüft. Der Medizinische Dienst (MDK) der gesetzlichen Krankenkassen kann hierbei zur Feststellung und Überprüfung des Befundes, der Behandlungsnotwendigkeit und der geplanten Behandlungsmaßnahmen zu Rate gezogen werden. Wird dem vom behandelnden Zahnarzt erstellten Heil- und Kostenplan statt gegeben, bewilligt diese den errechneten Festkostenzuschuss. Nach Abschluss der Zahnersatzbehandlung rechnet die gesetzliche Krankenkasse des Versicherten über die Kassenärztliche Vereinigung die Behandlungskosten mit der Zahnarztpraxis ab. Die restlichen Kosten, die über die Bezuschussung durch die gesetzliche Krankenkasse hinaus geht, werden dem Versicherten direkt von der zahnärztlichen Praxis in Rechnung gestellt.

Auch bei einer Zahnersatzbehandlung im Ausland stehen den Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen die Festzuschüsse der im Inland geltenden zu den zu erwartenden Behandlungskosten zu. Die Zahnersatzbehandlung muss dafür nach einer anerkannten Methode und innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes durchgeführt werden.

TIPP: Vor der Behandlung im Ausland unbedingt von der Krankenkasse über die genauen rechtlichen Rahmenbedingen Informationen einholen!