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Hospize
Die Bezuschussung der Kosten zur Unterbringung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung in Hospizen, regeln die jeweiligen Satzungen der einzelnen Krankenkassen.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:18 Uhr
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In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur einen Teil der entstehenden Aufwendungen, und das auch nur gesetzt den Falls, dass eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht gewährleistet werden kann. In den Hospizen sollen sterbende Menschen, die keine Krankenhausbehandlung mehr bedürfen, von Angehörigen unterschiedlichster Berufsgruppen gepflegt und betreut werden. Das Ziel der Versorgung in Hospizen besteht darin, unheilbar Kranken wie beispielsweise Krebs- oder Aidspatienten eine selbstbestimmende, würdevolle und möglichst schmerzfreie letzte Lebensphase zu ermöglichen.