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Krankenhaus-Zusatzversicherung

Kosten für eine Krankenhausbehandlungen


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:50 Uhr
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Nach Paragraph 27 SGB V werden die Kosten für eine Krankenhausbehandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn der Aufenthalt notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu behandeln, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder die Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen darüber hinaus in der Regel eines der beiden nächstgelegenen, geeigneten Krankenhäuser aufsuchen. Zwar hat jeder Patient Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung, allerdings nicht auf eine Behandlung durch bestimmte Ärzte, beispielsweise durch den leitenden Chefarzt. Das gleiche gilt für die Unterbringung. Es besteht kein Anrecht auf ein Ein- oder Zweibettzimmer, so wünschenswert das für den Einzelnen auch sein mag oder zur Genesung beitragen möge. Diesen Service, wie etwa der Chefarztbehandlung oder komfortabler Unterbringung genießen nur die Versicherten der privaten Krankenversicherungen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung werden die gesetzlichen Kassenpatienten in diesem Fall zu Privatpatienten. Der Vorteil einer Krankenhauszusatzversicherung liegt also auf der Hand. Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung können dann selbst –wie Privatversicherte- wählen, in welche Klinik sie gehen, welche Unterbringung sie bevorzugen und durch welche Ärzte sie behandelt werden wollen. Gerade bei schwerwiegenderen Erkrankung ist das ein nicht zu unterschätzender Vorteil, da man nicht auf Ärzte angewiesen ist, die in der Nähe praktizieren, sondern Spezialisten aufsuchen kann, die deutlich mehr Erfahrung mit dem Krankheitsbild vorweisen können, auch wenn diese in weiter entfernten Kliniken aufzusuchen sind. Doch die Krankenhauszusatzversicherungen sind –wenn auch sehr sinnvoll- relativ teuer. Für einen gesunden 30jährigen Versicherten sind Beiträge um die 50,- Euro keine Seltenheit. Dazu gilt es die Policen der privaten Zusatzversicherer sorgfältig zu prüfen. Und: Krankenhauszusatzversicherungen gelten nur für den stationären Bereich, also für Behandlungen in der Klinik und nicht für die Arztpraxis vor Ort.