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Krankentagegeldversicherung

Während die Krankenhauszusatzversicherung für jeden Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung einen Nutzen bietet, lohnt sich die Krankentagegeldversicherung vorwiegend meist nur für bestimmte Berufsgruppen.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:51 Uhr
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Eine Krankentagegeldversicherung kann beispielweise für Freiberufler sehr wichtig sein. Anhand eines Künstlers, der im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Künstlersozialversicherung versichert ist, wird dies deutlich. Der freischaffende Künstler hat erst ab der siebenten Krankheitswoche Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Sein Verdienstausfall beginnt jedoch mit dem ersten Tag seiner Krankheit. Die Krankentagegeldversicherung deckt diesen Zeitraum ab, genauso deckt die Krankentagegeldversicherung aber auch den Verdienstausfall bei Arbeitnehmern ab, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet. Dies ist vor Allem unter dem Aspekt zu sehen, dass das Krankengeld der Krankenkassen aus der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens bei 90 Prozent des Nettolohns abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge liegt. Noch wichtiger wird die Krankentagegeldversicherung für Versicherte mit hohem Einkommen, da die gesetzlichen Krankenkassen sich bei ihnen nicht am tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren, sondern höchsten in Höhe von 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zahlen. Die gesetzlichen Krankenkassen, die in Zusammenarbeit mit privaten Krankenversicherern zusammenarbeiten, tun dies in der Regel nur mit einem privaten Versicherungsunternehmen. Daher ist es ratsam, das der Versicherte sich selbst über Krankenzusatzversicherungstarife anderer privaten Versicherungsunternehmen informiert, da der Kooperationspartner seiner gesetzlichen Krankenkasse ja nicht unbedingt der günstiges und beste Anbieter einer Krankentagegeldzusatzversicherung ist.