Krankentransporte
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Krankentransporte
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten für Krankentransporte und Fahrten ihrer Mitglieder zu ambulanten Therapien.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:07 Uhr
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Voraussetzung dafür ist, dass einen Schwerbehindertenausweise sein Eigen nennt, der ihn entweder als „schwerbehindert“ im Sinne einer außergewöhnlichen Gebehinderung „aG“, oder als Blind „Bl“ oder Hilflos „H“ ausweist. Patienten der Pflegestufe II oder III werden ebenso die Kosten für derartige Aufwendungen erstattet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen weiterhin Kosten für Patienten, die Aufgrund ihrer Erkrankung langfristig und häufig an Therapiemaßnahmen teilnehmen müssen, deren Inanspruchnahme unerlässlich ist, um Schäden an Leib und Leben der Betroffenen zu vermeiden. Hierunter fallen vor Allem die Fahrten an Krebs erkrankter Versicherter zur Strahlen- und Chemotherapie, sowie Fahrten zur ambulanten Dialyse.
Grundsätzlich müssen alle erstattungsfähigen Fahrten von einem Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt werden. Dies gilt natürlich nicht für Rettungsfahrten mit einem Krankentransportwagen zum Krankenhaus. Allerdings nur zum nächsterreichbaren Krankenhaus. Wer sich ohne zwingenden Grund zu einem weiter entfernten Krankenhaus transportieren lässt, muss damit rechnen die Mehrkosten für diesen Transport aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dieses Risiko gilt es bei Antritt einer Reise vorbeugend über eine Reisekrankenversicherung abzudecken.
Auch bei der Übernahme von Fahrtkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen gilt die Zuzahlungspflicht für die Versicherten.
Grundsätzlich müssen alle erstattungsfähigen Fahrten von einem Arzt verordnet und von den gesetzlichen Krankenkassen bewilligt werden. Dies gilt natürlich nicht für Rettungsfahrten mit einem Krankentransportwagen zum Krankenhaus. Allerdings nur zum nächsterreichbaren Krankenhaus. Wer sich ohne zwingenden Grund zu einem weiter entfernten Krankenhaus transportieren lässt, muss damit rechnen die Mehrkosten für diesen Transport aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Krankenrücktransporte aus dem Ausland werden generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Dieses Risiko gilt es bei Antritt einer Reise vorbeugend über eine Reisekrankenversicherung abzudecken.
Auch bei der Übernahme von Fahrtkosten durch die gesetzlichen Krankenkassen gilt die Zuzahlungspflicht für die Versicherten.