Künstliche Befruchtung
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Künstliche Befruchtung
Für die Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung muss ein genauer Behandlungsplan zu Grunde liegen.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:11 Uhr
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Die Kosten werden nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur zu 50 Prozent übernommen. Zum einen muss eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit eine Schwangerschaft auf künstlichem Wege herbeizuführen vorliegen, zum Anderen eine reelle Aussicht auf Erfolg der Behandlung bestehen. Weiterhin bestehen gewisse Altersgrenzen. Anspruch auf eine Beteiligung an den Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung haben erstens nur Ehepaare und zweitens nur dann, wenn die Frau das 25. Lebensjahr erreicht und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Selbst das Alter des Mannes spielt hier ein Rolle, er darf zusätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wurde eine Kostenübernahme seitens der gesetzlichen Krankenkasse genehmigt, beteiligt sich diese an maximal drei Versuchen eine Schwangerschaft auf künstlichem Wege herbeizuführen.