Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
In der Bundesrepublik Deutschland sind über 70 Millionen Menschen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, ein Anteil von 90 Prozent der Bevölkerung in unserem Land ist gesetzlich krankenversichert.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:07 Uhr
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Der Großteil ist versicherungspflichtig. Nur etwa 10 Millionen der Versicherten sind freiwillige Mitglieder, die sich grundsätzlich auch privat versichern dürften.
Die versicherungspflichtige Personengruppe
Für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende besteht eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und dafür ein regelmäßiges Einkommen unterhalb einer bestimmten Höhe beziehen. Arbeitnehmer die diese Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sind von der Versicherungspflicht befreit. Diese Versicherungspflichtgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt und liegt derzeit (Stand 2008) bei 48.150,00€, orientiert am jährlichem Bruttoeinkommen. Gerechnet werden nur regelmäßig gezahlte Gelder, auf die der Arbeitnehmer ein Anspruch hat, also nicht unregelmäßige Überstundenabgeltungen oder Prämien, wohl aber eine tarifvertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld. Anders als freiwillig Versicherte müssen sich pflichtversicherte Arbeitnehmer nicht um die Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge kümmern, da der Arbeitgeber die Gesamtsumme an die zuständige Krankenkasse weiterleitet.
Außerhalb der beschriebenen Gruppe von Arbeitnehmern fallen im Wesentlichen noch folgende Personen unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die versicherungspflichtige Personengruppe
Für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende besteht eine Versicherungspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und dafür ein regelmäßiges Einkommen unterhalb einer bestimmten Höhe beziehen. Arbeitnehmer die diese Versicherungspflichtgrenze überschreiten, sind von der Versicherungspflicht befreit. Diese Versicherungspflichtgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu festgelegt und liegt derzeit (Stand 2008) bei 48.150,00€, orientiert am jährlichem Bruttoeinkommen. Gerechnet werden nur regelmäßig gezahlte Gelder, auf die der Arbeitnehmer ein Anspruch hat, also nicht unregelmäßige Überstundenabgeltungen oder Prämien, wohl aber eine tarifvertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld. Anders als freiwillig Versicherte müssen sich pflichtversicherte Arbeitnehmer nicht um die Zahlung ihrer Krankenkassenbeiträge kümmern, da der Arbeitgeber die Gesamtsumme an die zuständige Krankenkasse weiterleitet.
Außerhalb der beschriebenen Gruppe von Arbeitnehmern fallen im Wesentlichen noch folgende Personen unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Bezieher von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld
- Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen
- Künstler und Publizisten
- Teilnehmer an berufsfördernden Maßnahmen
- Behinderte Menschen, die durch Arbeit in Werkstätten, Heimen oder in Heimarbeit regelmäßige Einkünfte erzielen
- Personen, die in einer Einrichtung der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
- Studenten, allerdings nur bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters
- Praktikanten, die kein Arbeitsentgelt beziehen, sowie Auszubildende des zweiten Bildungsweges, die an einer Maßnahme nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes teilnehmen