Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
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Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Eine Kostenübernahme von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung ist seit Anfang 2004 nicht mehr vorgesehen.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:43 Uhr
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Einhergehend mit der Aufhebung der Preisbindung für rezeptfreie Medikamente, den sogenannten OTC-Präparaten (aus dem englischen „over the counter“, die ohne eine ärztliche Empfehlung für jedermann in Apotheken oder Versandapotheken erhältlich sind, wurden diese aus dem Verzeichnis der erstattungsfähigen Arzneimittel gestrichen. Einsparungen bis zu einer Milliarde Euro sollen damit ermöglicht werden. Es gibt jedoch eine kleine Liste rezeptfreier Arzneimittel, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Es handelt sich hier um Präparate 44 verschiedener Wirkstoffe, die unter der Voraussetzung, dass sie zur Behandlung einer schwerwiegenden oder lebensbedrohlichen eigesetzt werden und einen entsprechenden Therapieerfolg erwarten lassen, bis auf die Zuzahlung nicht von Versicherten selbst getragen werden müssen. Einer der bekanntesten dieser 44 Wirkstoffe ist mit Sicherheit die Acetylsalicylsäure, bekannt durch den Medikamentennamen Aspirin. Die Schmerztabletten werden beispielsweise zusätzlich zur Schmerztherapie auch für Nachbehandlungen eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles benutzt. Johanneskraut wird zur Behandlung von Depressionen eingesetzt, Kalzium in Verbindung mit Vitamin D gegen Osteoporose. Antihistamin hilft bei im Notfall bei Insektenstichallergien und Chinin beispielsweise bei der Malariatherapie. Die Liste der erstattungsfähigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente enthält unter Anderem auch einige homöopathische Präparate. Die Kosten werden allerdings nur, wie bei allen anderen Medikamenten dieser „Positivliste“ auch, nur übernommen wenn sie dem therapeutischen Standard entsprechen. Das heißt, der therapeutische Nutzen dem allgemein anerkannten Standard der medizinischen Erkenntnisse entspricht.