Private Krankenversicherung für Auslandsreisen
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Private Krankenversicherung für Auslandsreisen
Die sogenannte Auslandsreise-Krankenversicherung wird nur von den privaten Krankenversicherern angeboten.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 11:02 Uhr
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Sie kann als Krankenzusatzversicherung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung oder aber im Rahmen der Vollversicherung in der Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Auf die Auslandsreise-Krankenversicherung sollten niemand, egal ob gesetzlich oder privat versichert, verzichten.
Sie ist unverzichtbar bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, aber auch sinnvoll bei einem Aufenthalt in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes. Dort stehen den Mitgliedern der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zwar grundsätzlich medizinische Leistungen zu, doch diese richten sich nach den Vorschriften des Gastlandes und sind teilweise sehr viel geringer als hierzulande. Deutlich höhere Eigenbeteiligungen sind keine Seltenheit und können schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen. Ebenso ist es den gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik nicht erlaubt, die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland zu übernehmen oder vorzufinanzieren. In fast allen Ländern außerhalb Europas übernehmen die deutschen Krankenkassen überhaupt keine Kosten.
Die Leistungen privater Reisekrankenversicherungen garantieren die Übernahme der Krankheitskosten bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland und die freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses. Sie kommt weltweit für ambulante und stationäre Behandlungen auf. Versichert sind beispielsweise Operationen, Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, Röntgendiagnostik, ärztliche Leistungen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparatur für Zahnersatz, Transport zu den nächstgelegenen Krankenhäusern, Kosten für Notärzte und Rettungsdienste, der Krankenrücktransport nach Deutschland sowie die Überführung im Todesfall oder gar eine Bestattung im Ausland bis zu einer bestimmten Höhe, üblicherweise 10.000 Euro. Interessenten für eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben die Wahl zwischen Einzelverträgen, die nur für eine bestimmte Reise gültig sind oder Jahresverträgen, die entsprechend günstiger sind, wenn der Versicherte mehrfach im Jahr verreist. Hier gilt meist zu beachten, dass die Reisen eine bestimmte festgelegte Dauer pro einzelner Reise nicht überschreiten dürfen –in der Regel 42 Tage-. Ist dies der Fall gilt es einen Einzelvertrag abzuschließen. Zahlreiche Auslandsreise-Krankenversicherungen haben Altershöchstgrenzen und schließen mit Personen über einem bestimmten Alter keine Verträge mehr ab. Besondere Bedingungen gelten oft für Ausländer, die zwar ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, aber noch die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union besitzen. Viele private Versicherungsgesellschaften gewähren diesem Personenkreis keinen Versicherungsschutz für Reisen in deren Herkunftsland.
Sie ist unverzichtbar bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, aber auch sinnvoll bei einem Aufenthalt in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes. Dort stehen den Mitgliedern der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zwar grundsätzlich medizinische Leistungen zu, doch diese richten sich nach den Vorschriften des Gastlandes und sind teilweise sehr viel geringer als hierzulande. Deutlich höhere Eigenbeteiligungen sind keine Seltenheit und können schnell mit mehreren hundert Euro zu Buche schlagen. Ebenso ist es den gesetzlichen Krankenkassen der Bundesrepublik nicht erlaubt, die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland zu übernehmen oder vorzufinanzieren. In fast allen Ländern außerhalb Europas übernehmen die deutschen Krankenkassen überhaupt keine Kosten.
Die Leistungen privater Reisekrankenversicherungen garantieren die Übernahme der Krankheitskosten bei akuten Erkrankungen und Unfällen im Ausland und die freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses. Sie kommt weltweit für ambulante und stationäre Behandlungen auf. Versichert sind beispielsweise Operationen, Unterbringung und Verpflegung in einem Krankenhaus, Röntgendiagnostik, ärztliche Leistungen, ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel, schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparatur für Zahnersatz, Transport zu den nächstgelegenen Krankenhäusern, Kosten für Notärzte und Rettungsdienste, der Krankenrücktransport nach Deutschland sowie die Überführung im Todesfall oder gar eine Bestattung im Ausland bis zu einer bestimmten Höhe, üblicherweise 10.000 Euro. Interessenten für eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben die Wahl zwischen Einzelverträgen, die nur für eine bestimmte Reise gültig sind oder Jahresverträgen, die entsprechend günstiger sind, wenn der Versicherte mehrfach im Jahr verreist. Hier gilt meist zu beachten, dass die Reisen eine bestimmte festgelegte Dauer pro einzelner Reise nicht überschreiten dürfen –in der Regel 42 Tage-. Ist dies der Fall gilt es einen Einzelvertrag abzuschließen. Zahlreiche Auslandsreise-Krankenversicherungen haben Altershöchstgrenzen und schließen mit Personen über einem bestimmten Alter keine Verträge mehr ab. Besondere Bedingungen gelten oft für Ausländer, die zwar ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, aber noch die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der Europäischen Union besitzen. Viele private Versicherungsgesellschaften gewähren diesem Personenkreis keinen Versicherungsschutz für Reisen in deren Herkunftsland.