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Stationäre Leistungen der privaten Krankenversicherung

Als stationäre Leistungen gelten Aufwendungen immer dann, wenn Behandlungen oder Therapien mit einem mehrtägigen Aufenthalt in einem Krankenhaus verbunden sind.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:24 Uhr
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Die „Mehr“-Leistungen aus der Privaten Krankenversicherung im Gegensatz zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden hier deutlich sichtbar. Das fängt bei der freien Wahl des Krankenhauses an.

Freie Wahl des Krankenhauses

Während die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sich ein Krankenhaus in ihrer direkten Umgebung suchen müssen, brauchen die Versicherten der Privaten Krankenversicherung keiner Einweisung in das nächstgelegene oder nächstbeste Krankenhaus zuzustimmen. Ihnen steht eine freie Krankenhauswahl zu. Die meisten Tarife der privaten Krankenversicherer leisten hier auch den Mehraufwand des Krankentransportes zur bevorzugten Klinik.

Unterbringung im Krankenhaus

Hier hat der Versicherte vor Vertragsabschluss die Wahl die Leistungsstufe seines privaten Versicherers selbst festzulegen. Wer keine Probleme hat, mit anderen Kranken in einem Zimmer zu liegen, sollte nur die allgemeine Pflegeklasse, ausgezeichnet durch ein Mehrbettzimmer versichern. Ein Einbett-Zimmer Tarif bedeutet, dass der Genesende durch keine Zimmergenossen gestört wird. Dieser Luxus macht sich natürlich an der Höhe des Beitrages bemerkbar. Zweckmäßig kann hier oft die Mitte sein, in dem beispielsweise ein Zwei-Bett Zimmer mit Chefarztbehandlung gewählt wird.

Ärztliche Behandlungen

Gegen Beitragsaufschlag kann die Behandlung ausschließlich durch den Chefarzt versichert werden. In vielen 1- oder 2-Bett-Zimmer-Tarifen ist die Behandlung durch den Chefarzt bereits enthalten.

Krankenhaus Tagegeld

In der Privaten Krankenversicherung haben die Versicherten die Möglichkeit ein Krankenhaustagegeld mit zu versichern. Das Krankenhaustagegeld wird im Versicherungsfall, also wenn der Versicherte sich wegen eines Unfalls in einer stationären Heilbehandlung befindet, für jeden Kalendertag gezahlt, den der Versicherte im Krankenhaus verbringt. Aufnahme und Entlassungstag zählen hierbei als je ein voller Tag. In der Regel wird das Krankenhaustagegeld längsten für 2 Jahre nach Einlieferung in das Krankenhaus gezahlt.

Die Höhe, Art und Umfang des Krankenhaus-Tagegeldes sind immer speziell den einzelnen Tarifangeboten der Versicherungsunternehmen zu entnehmen.


Zahlreiche weitere Punkte gehören zum Leistungskatalog der Privaten Krankenkassen bei stationärer Unterbringung im Krankenhaus, beispielsweise die Unterbringung eines Elternteils eines erkrankten Kindes.

Tipp: Informieren Sie sich gleich bei mehreren privaten Versicherern über die einzelnen Tarifbestimmungen.