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Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Wer zur Deckung gesundheitlicher Risiken, die über seine gesetzliche Krankenversicherung nicht mitversichert sind, eine Zusatz- oder Ergänzungsversicherung abschließen möchte, betritt den Bereich der privaten Krankenversicherung.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:46 Uhr
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Wer zur Deckung gesundheitlicher Risiken, die über seine gesetzliche Krankenversicherung nicht mitversichert sind, eine Zusatz- oder Ergänzungsversicherung abschließen möchte, betritt den Bereich der privaten Krankenversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier gravierende Unterschiede und es begegnen dem Versicherten Probleme, die er aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit ihren Trägern, den Krankenkassen nicht kennt. Allem voran geht die „Vorvertragliche Anzeigepflicht“ in der privaten Krankenversicherung. Zur Einschätzung des zu versichernden Risikos, stellen die privaten auf Gewinn ausgerichteten Wirtschaftsunternehmen dem zukünftigen Versicherungsnehmer eine Vielzahl von Gesundheitsfragen, die unbedingt präzise und nach besten Wissen und Gewissen beantwortet werden müssen. Ganz im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielen für den privaten Krankenversicherer Alter und Geschlecht der zu versichernden Person, Gesundheitszustand und Vorerkrankungen, Unfälle und bisherige Behandlungen der vergangenen Jahre eine entscheidende Rolle. Hier gilt: Wer Erkrankungen verschweigt oder vorsätzlich falsche Angaben macht, riskiert, dass der private Versicherer im Versicherungsfall vom Vertrag zurücktritt und seine Leistung dem Versicherten verweigert.

Darüber hinaus wird für jede zu versichernde Person ein eigener Antrag mit eben diesen Gesundheitsfragen nötig. Eine beitragsfreie Mitversicherung der Familienangehörigen, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der Privaten Krankenversicherung nicht.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz der Versicherten Mitglieder innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung greift in der privatwirtschaftlichen Versicherungslandschaft nicht. So schließen beispielsweise viele Versicherungsangebote privater Versicherungsgesellschaften eine Versicherung von Menschen mit einem Alter von über 65 tariflich aus. Da die privaten Krankenversicherer gewinnorientiert am Versicherungsmarkt tätig sind und daher genau Risiko und Ertrag gegeneinander aufwiegen, schließen sie höhere Risiken entweder aus oder nehmen diese nur gegen einen erheblich Aufschlag des Beitrages in ihre Kalkulationen auf. Es findet eine Risikoauslese statt, junge gesunde Menschen stellen statistisch demnach ein geringeres Risiko dar, und zahlen demnach geringe Beiträge beziehungsweise den Mindestbeitrag, während ältere zu versichernde Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen für den privaten Versicherer ein höheres Risiko darstellen und somit nur über einen erhöhten Beitrag zu versichern oder vom Versicherungsschutz auszuschließen sind. Zwar bieten einige gesetzliche Krankenkassen in Zusammenarbeit mit den privaten Krankenversicherern inzwischen bestimmte Zusatzversicherungen ohne Altersbegrenzung an, allerdings sind diese Tarife dann in der Regel besonders teuer. So kostet beispielsweise eine private Krankenhauszusatzversicherung für einen 70jährigen Rentner, die eine Chefarztbehandlung mit einschließt schnell 100 Euro pro Monat.

Bei fast allen Angeboten privater Zusatzversicherungen geht es um Extraleistungen, die zwar sinnvoll sein können, allerdings nicht immer unbedingt von Nöten sind. Es geht darum sich die zusätzlichen Leistungen der Privaten Krankenzusatzversicherungen genau anzuschauen, um dann ein individuelles auf den Versicherten zugeschnittenes Paket zu schnüren.