Abgrenzung zu Botendiensten
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Gegenüberstellung von Versandapotheken & Botendiensten für Arzneimittel
Bevor wir die Vor- und Nachteile von Versandapotheken näher beleuchten, ist es wichtig, zu verstehen, was eine Versandapotheke NICHT ist.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 15.08.2006, 14:33 Uhr
Autor: Administration account
Im Zusammenhang mit Versandapotheken kursieren vielerlei Begriffe. Das Bundesministerium für Gesundheit grenzt in diesem Zusammenhang zwei Themenbereiche ab:
Versandapotheken: Versandhandel mit Arzneimitteln
Unter den "Versandhandel mit Arzneimitteln" im allgemeinen fallen die Begriffe "Versandapotheken" und "Internetapotheken". Beide setzen eine entsprechende Erlaubnis nach §11a ApoG voraus, die Versandapotheke kann dabei auch als "Internetapotheke" tätig sein, während die Internetapotheke auch einen Bestellservice per Telefon oder Post vorhalten kann. Bei beiden handelt es sich aber in jedem Fall um Offizin-Apotheken, die den jeweiligen Service als Zusatz anbieten. Weiteres Kennzeichen des Versandhandels ist darüber hinaus der Versand, der über ein Logistikunternehmen abgewickelt wird.
Botendienste für Arnzeimittel
Im Gegensatz zu Versandapotheken und Internetapotheken erfordert die Zustellung von Arzneimitteln durch einen Boten keine Erlaubnis nach §11a ApoG. Die Botenzustellung hat dementsprechend auch eher den Charakter einer Einzel- oder Notfalllösung. Der Bote handelt direkt auf Weisung und unter Kontrolle der Apotheke. Typischer Weise handelt es sich um einen Service im Nahbereich - also der "Apotheke um die Ecke".
Diese wichtige Unterscheidung hilft, auch im Rahmen unserer Website, Mißverständnisse zu vermeiden. Welche genauen Regelungen gibt es denn nun aber für Versandapotheken?
>> weiter zu: Gesetzliche Grundlagen für Versandapotheken
Versandapotheken: Versandhandel mit Arzneimitteln
Unter den "Versandhandel mit Arzneimitteln" im allgemeinen fallen die Begriffe "Versandapotheken" und "Internetapotheken". Beide setzen eine entsprechende Erlaubnis nach §11a ApoG voraus, die Versandapotheke kann dabei auch als "Internetapotheke" tätig sein, während die Internetapotheke auch einen Bestellservice per Telefon oder Post vorhalten kann. Bei beiden handelt es sich aber in jedem Fall um Offizin-Apotheken, die den jeweiligen Service als Zusatz anbieten. Weiteres Kennzeichen des Versandhandels ist darüber hinaus der Versand, der über ein Logistikunternehmen abgewickelt wird.
Botendienste für Arnzeimittel
Im Gegensatz zu Versandapotheken und Internetapotheken erfordert die Zustellung von Arzneimitteln durch einen Boten keine Erlaubnis nach §11a ApoG. Die Botenzustellung hat dementsprechend auch eher den Charakter einer Einzel- oder Notfalllösung. Der Bote handelt direkt auf Weisung und unter Kontrolle der Apotheke. Typischer Weise handelt es sich um einen Service im Nahbereich - also der "Apotheke um die Ecke".
Diese wichtige Unterscheidung hilft, auch im Rahmen unserer Website, Mißverständnisse zu vermeiden. Welche genauen Regelungen gibt es denn nun aber für Versandapotheken?
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