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Vorsorgeleistungen rund um die Schwangerschaft

Die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Frauen haben während der gesamten Schwangerschaft, bei der Geburt und danach während der Mutterschaft gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende medizinische Betreuung.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 09.08.2008, 11:07 Uhr
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Der Leitgedanke hierbei ist etwaige Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind abzuwenden. Die ärztliche Betreuung sieht einen Anspruch der versicherten Schwangeren und Mutter auf Fachärzte oder Hebammen während der Schwangerschaft, bei der Entbindung und in der Folgezeit der Geburt vor. Auch die Kosten für Kurse, die auf die Geburt des Kindes vorbereiten, werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, insofern es sich um allgemein von den Kassen anerkannte Maßnahmen handelt. Männliche Ehepartner, die diesen Geburtsvorbereitungskursen beiwohnen möchten, zahlen die Kosten dafür grundsätzlich selbst.

Treten während der Zeit der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit der Entbindung gesundheitliche Beschwerden auf, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für jegliche Arznei-, Heil- und Hilfs- und Verbandsmittel. Die üblichen Zuzahlungen entfallen hier, um die finanzielle Belastung für die Familien gering zu halten. Dies gilt für sämtliche ambulanten und stationären Vorsorgeleistungen im Rahmen der Geburtshilfe.

Für in der gesetzlich krankenversicherte Frauen, die im Krankenhaus entbinden fallen für die ersten sechs Tage im Krankenhaus keine Zuzahlungen an. Sie genießen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlose Unterkunft, Pflege und Verpflegung für sich und ihr Neugeborenes. Verbleiben Mutter und Kind über die sechs Tage hinaus im Krankenhaus wird pro Tag die Zuzahlung in Höhe von 10,- € fällig. Wie bei jeglichen anderen stationären Aufenthalten im Krankenhaus jedoch nur bis zum 28. Tag pro Jahr.

Nach der Geburt besteht für die Mutter über die gesetzliche Krankenversicherung ein Anspruch auf zehn Tage Nachsorge durch eine Hebamme. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen für eine häusliche Krankenpflege oder für eine Haushaltshilfe. Für die Zeit nach der Geburt fallen ebenfalls keine Zuzahlungen für sämtliche Nachsorgeuntersuchungen beim Frauenarzt an. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern Kurse zur Rückbildungsgymnastik und weitere Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Mutter und Kind.

Tipp: Es bietet sich an die Kostenregelung der Geburt des Kindes rechtzeitig zu klären. Möchte die Mutter ihr Kind in einer Hausgeburt empfangen oder sonst abweichend der ärztlichen Einweisung in eine bestimmte Einrichtung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls die Kosten für eine Hebamme. Nicht jedoch weitere dort anfallende Kosten. Es gilt in diesen Fällen bei der Krankenkasse zu erfragen, ob und in welcher Höhe Zuschüsse beantragt werden können.