Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung
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Wechsel innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung
Nie zuvor in der Geschichte der gesetzlichen Sozialversicherungen, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung hatten die Versicherten so viele Wahlmöglichkeiten wie heute.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:36 Uhr
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Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich in den Beitragshöhen. Leistungen und den Möglichkeiten bestimmte Risiken zusätzlich zu versichern.
Seit dem 01. Januar 1996 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, insofern sie in das 15. Lebensjahr eingetreten sind, das Recht die Krankenkasse zu wechseln. Unabhängig davon, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Ausgenommen sind lediglich Versicherte, die in der See-Krankenkasse, in einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder bei der Bundesknappschaft versichert sind. Deren Mitglieder, sowie deren beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen können nicht selbständig einer anderen Kasse beitreten.
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenversicherer die gleichen Leistungen. Das ergibt sich automatisch daraus, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die dem Versicherten Mitglied zustehen und die Ärzte und Krankenhäuser, die sie aufsuchen dürfen, gesetzlich vorgeschrieben sind. Unterscheiden tun sich die gesetzlichen Krankenversicherer im Wesentlichen also erstmal nur bei der Höhe der Beiträge, die durch die unterschiedliche Höhe der Prozente der Beitragssätze variieren. Neben den Beitragssätzen unterscheiden sich die Krankenkassen allerdings auch durch ihre Zusatzleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen, die über das gesetzliche geregelte Maß hinaus gehen, bestimmen die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen für die Versicherten. Die zusätzlichen Angebote sind jeweils den Satzungen der gesetzlichen Krankenversicherer zu entnehmen.
Nicht überstürzt die Krankenkasse wechseln
Es gibt einige Faktoren, die vor dem Wechsel der Krankenkasse beachtet werden sollten. Ein Kassenwechsel sollte daher immer gut überlegt sein. Verglichen werden sollte nicht nur der Beitrag. Es macht durchaus Sinn sich einmal näher mit dem Unternehmen zu beschäftigen, bei dem man sich versichern will. Leistungen, Service, Erreichbarkeit und fachliche Beratung der gesetzlichen Krankenkasse, die als möglicher Nachfolger der bisherigen Kasse eintreten soll, sind ebenso wichtig und machen das Versicherungsverhältnis erst zu einer Form des „versichert“ sein. Wer also einfach nur niedrige Beiträge zahlen möchte, ist mit der Krankenkasse gut bedient, die den günstigsten Beitragssatz anbietet. Wer allerdings Wert auf bestimmte Zusatzangebote, wie beispielsweise der Kostenübernahme für Akkupunktur oder Naturheilverfahren legt sollte sich genau informieren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich gewaltig bei der Frage nach kostenlosen Hautkrebsuntersuchungen, Ernährungsberatungen, Extra-Behandlungen von Neurodermitis und Tinnitus, Sonderleistungen bei Kindern, die unter Asthma oder Migräne leiden, Zuschüsse für Haushaltshilfen, ambulante Vorsorgekuren usw.. Sich für den Wechsel der Krankenkasse zu entscheiden geht also immer damit einher sich Zeit und Ruhe zu nehmen, die verschiedenen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer zu vergleichen.
Seit dem 01. Januar 1996 haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, insofern sie in das 15. Lebensjahr eingetreten sind, das Recht die Krankenkasse zu wechseln. Unabhängig davon, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind. Ausgenommen sind lediglich Versicherte, die in der See-Krankenkasse, in einer Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder bei der Bundesknappschaft versichert sind. Deren Mitglieder, sowie deren beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen können nicht selbständig einer anderen Kasse beitreten.
Grundsätzlich bieten alle gesetzlichen Krankenversicherer die gleichen Leistungen. Das ergibt sich automatisch daraus, dass alle Untersuchungen oder Behandlungen, die dem Versicherten Mitglied zustehen und die Ärzte und Krankenhäuser, die sie aufsuchen dürfen, gesetzlich vorgeschrieben sind. Unterscheiden tun sich die gesetzlichen Krankenversicherer im Wesentlichen also erstmal nur bei der Höhe der Beiträge, die durch die unterschiedliche Höhe der Prozente der Beitragssätze variieren. Neben den Beitragssätzen unterscheiden sich die Krankenkassen allerdings auch durch ihre Zusatzleistungen. Diese zusätzlichen Leistungen, die über das gesetzliche geregelte Maß hinaus gehen, bestimmen die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen für die Versicherten. Die zusätzlichen Angebote sind jeweils den Satzungen der gesetzlichen Krankenversicherer zu entnehmen.
Nicht überstürzt die Krankenkasse wechseln
Es gibt einige Faktoren, die vor dem Wechsel der Krankenkasse beachtet werden sollten. Ein Kassenwechsel sollte daher immer gut überlegt sein. Verglichen werden sollte nicht nur der Beitrag. Es macht durchaus Sinn sich einmal näher mit dem Unternehmen zu beschäftigen, bei dem man sich versichern will. Leistungen, Service, Erreichbarkeit und fachliche Beratung der gesetzlichen Krankenkasse, die als möglicher Nachfolger der bisherigen Kasse eintreten soll, sind ebenso wichtig und machen das Versicherungsverhältnis erst zu einer Form des „versichert“ sein. Wer also einfach nur niedrige Beiträge zahlen möchte, ist mit der Krankenkasse gut bedient, die den günstigsten Beitragssatz anbietet. Wer allerdings Wert auf bestimmte Zusatzangebote, wie beispielsweise der Kostenübernahme für Akkupunktur oder Naturheilverfahren legt sollte sich genau informieren. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich gewaltig bei der Frage nach kostenlosen Hautkrebsuntersuchungen, Ernährungsberatungen, Extra-Behandlungen von Neurodermitis und Tinnitus, Sonderleistungen bei Kindern, die unter Asthma oder Migräne leiden, Zuschüsse für Haushaltshilfen, ambulante Vorsorgekuren usw.. Sich für den Wechsel der Krankenkasse zu entscheiden geht also immer damit einher sich Zeit und Ruhe zu nehmen, die verschiedenen Satzungsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer zu vergleichen.