Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz
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Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz
„Zukunftsmusik“ – Veränderung in der gesetzlichen Krankenversicherung durch anstehende Faktoren der Gesundheitsreform.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:33 Uhr
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Durch die verschiedenen Beitragssätze der Krankenkassen und die unterschiedlichen Einkommen der versicherten Mitglieder differieren die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung enorm. Ab November 2008 allerdings entscheiden nicht mehr die Krankenkassen selbst über die Beitrags-Prozent-Sätze und damit über die Höhe der Beiträge der Versicherten Mitglieder, stattdessen wird die Beitragshöhe der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich fixiert. Diese Maßnahme des Wettbewerbs-Stärkungs-Gesetz regelt diesen nächsten Schritt der Gesundheitsreform. Grundsätzlich bleibt die Struktur der Beiträge, mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, gleich. Jede gesetzliche Krankenkasse erhält ab dem 01.11.2008 pro Versichertem Mitglied pauschal eine Zuweisung. Diese wird aus Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren errechnet. Es wird also erstmalig in der Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung Klassifizierungen der Mitglieder geben. Dieser so genannte morbiditätsorientierte und aus diesem Grund einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds reguliert das zwischen den gesetzlichen Krankenkassen bestehende Ungleichgewicht an Krankheitsbelastungen der Versicherten und den damit verbundenden Aufwendungen.