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Zahnärztliche Leistungen aus der privaten Krankenversicherung

Die effektivsten Behandlungsmethoden für den Ersatz der natürlichen Zähne gehen in Regel entsprechend auch mit sehr hohen Kosten einher.


Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 20:27 Uhr
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Im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte der privaten Krankenversicherer die Möglichkeit über seinen Zahntarif alle Kosten, die durch Untersuchungen, Behandlungen und weitergehenden Maßnahmen verursacht werden, erstattet zu bekommen.

Ob die Zahnbehandlung oder die Zahnprophylaxe, der Zahnersatz, Implantate, Inlays oder die Kieferorthopädie, alle Therapien weisen unterschiedliche Erstattungsprozentsätze auf.
Der Zahntarif sollte möglichst hohe Erstattungsprozentsätze aufweisen, insbesondere für Zahnersatz. Da die unterschiedlichen privaten Versicherungsgesellschaften alle ihre eigenen Zahntarife mit gewissen Besonderheiten ausgestattet haben, gilt es beim Einholen der Angebote pauschal auf den besten Tarif des Versicherers zu achten, einschließlich einer genauen Beschreibung der darin enthaltenden Leistungen. Allgemein üblich ist der Ersatz von 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten und von 75 bis 80 Prozent bei Zahnersatz und Kieferorthopädie.