Zahnzusatzversicherungen
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Zahnzusatzversicherungen
Behandlungen durch einen Zahnarzt sind grundsätzlich kassenärztliche Leistungen, dass heißt sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 25.09.2008, 10:49 Uhr
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Die Krankenkassen übernehmen hierfür die Kosten. Zahnfüllungen gehören zur Zahnbehandlung, die die gesetzlichen Krankenkassen bei der Verwendung von Amalgam vollständig übernehmen. Zahnfüllungen aus anderen hochwertigeren Materialien als Inlays werden trotzdem nur bis zu der Höhe einer Amalgam Füllung erstattet. Die Kosten, die darüber hinaus gehen muss der Versicherte selbst zahlen. Ähnlich sieht es beim Zahnersatz aus. Der Zahnersatz ist zwar ebenfalls grundsätzliche eine Leistung aus der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch übernehmen die Krankenkassen die Zahnersatzkosten nur anteilig, in der Regel nur zwischen 50 und 80 Prozent einer festgelegten Summe, die als befundbezogener Festzuschuss zwischen den Krankenkassen und den kassenzahnärztlichen Vereinigungen als ausreichend vereinbart wurde. Die private Zusatzversicherung für Zahnersatz schließt weitestgehend die Deckungslücke zwischen dem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für die Zahnersatzbehandlung und dem Eigenanteil des gesetzlich Versicherten. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen tragen bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten, meist jedoch nur bis zu einer gewissen Obergrenze. Die gesetzliche Krankenversicherung mit ihren Trägern der Krankenkassen übernehmen also zusammen mit den privaten Krankenversicherern im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz insgesamt nur ca. 80 bis 90 Prozent der Kosten für eine Zahnersatzbehandlung. Den Rest trägt auch hier der Versicherte selbst.