Zugangsvoraussetzung der Privaten Krankenversicherung
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Zugangsvoraussetzung der Privaten Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung handelt sich um eine freiwillige Versicherung für Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie für Arbeitnehmer und Angestellte oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.
Letzte Aktualisierung dieses Artikels: 29.07.2008, 10:58 Uhr
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Liegt der Verdienst der Arbeitnehmer und Angestellten unter der Versicherungspflichtgrenze sind diese verpflichtet sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Mit jedem Versicherten in der Privaten Krankenversicherung schließt das Versicherungsunternehmen einen individuellen Vertrag, in dem jeder Versicherte seinen Leistungsumfang frei wählen kann. Im Umkehrschluss kann der private Krankenversicherer allerdings auch entscheiden für welche Risiken er eintreten möchte. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung zur Einschätzung des zu versichernden Risikos vor Vertragsabschluss eine eingehende Risikoprüfung, die im Wesentlichen auf dem Gesundheitszustand basiert. Dem privaten Krankenversicherer steht es frei zu entscheiden, ob er bestimmte Risikopersonenkreise überhaupt versichert, das erhöhte Risiko über einen höheren Beitrag abdeckt oder für bestimmte Versicherungsfälle Leistungen ausschließt.